Verrechnungspreisermittlung und -dokumentation bei grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen

Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, die Auswirkungen des BEPS-Aktionsplans auf die Verrechnungspreisermittlung und Verrechnungspreisdokumentation bei grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen zu untersuchen. Hierbei werden zusätzlich die Vorschläge der OECD und der EU untersucht und inwieweit sie sich auf die Verrechnungspreisermittlung bei grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen auswirken und welche Vor- und Nachteile für den deutschen Standort entstehen können. Die Globalisierung der Wirtschaft die insbesondere durch Freihandelsabkommen, Eliminierung grenzüberschreitender Schranken, Verbesserungen von Technologien etc. rapide wächst, werden multinationale Unternehmen unter die Herausforderung gestellt, ihre Geschäftsmodelle stets weiterzuentwickeln. Die Erweiterung der Geschäftsmodelle erfolgen dadurch, das Konzernfunktionen verlagert werden, die Verrechnungspreispolitik verändert wird etc., damit obendrein die erzielten Erträge von Hochsteuerländer in Niedrigsteuerländer verlagert werden. Beispiele dafür sind Google, Starbucks, Apple etc. die Geschäftsmodelle entwickelt haben, damit ihre erzielten Gewinne in anderen Staaten verkürzt oder verlagert werden. Gewinnverkürzung und -verlagerung vermindern die Steuereinnahmen der Staaten, die Integrität der Steuersysteme geht verloren, die öffentlichen Investitionen können nicht mehr finanziert werden und das Wirtschaftswachstum bleibt aus. Die Staaten konstituieren aufgrund von Gewinnverkürzungen und -verlagerungen Steuervorschriften, um die aggressiven Steuerplanungen multinationaler Unternehmen zu verhindern oder sogar Gewinnverlagerungen zu begünstigen. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform in 2008 hat der Gesetzgeber Vorschriften für Funktionsverlagerungen konstituiert, mit der Begründung, dass die in Deutschland hergestellten Werte tatsächlich besteuert werden.4 Mit einem BMF-Schreiben vom 13.10.2010 wurden die Vorschriften konkretisiert. Durch die Vorschriften zur Funktionsverlagerung sollen bei einer Übertragung von Wirtschaftsgütern die stillen Reserven besteuert werden und ein mit übertragener Geschäfts- oder Firmenwert. Mit der Begründung und den geschaffenen Vorschriften des Gesetzgebers wird ersichtlich, dass das verlagernde Steuersubstrat möglichst immens besteuert werden soll oder die verlagerte Funktion im Inland bleiben soll. Aufgrund von unterschiedlichen steuerrechtlichen Vorschriften der Staaten wird ein schädlicher Steuerwettbewerb verursacht, der noch mehr vergrößert wird, wenn multinationale Unternehmen ihre Steuerplanungen aggressiver ausarbeiten werden. Die OECD wurde von der G20 beauftragt, die Methoden zu Gewinnverkürzung und -verlagerungen zu untersuchen.

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