Versicherung im Sozialstaat

Versicherungen, sowohl Sozialversicherungen als auch private Versicherungen gegen Lebensrisiken, sind Bausteine des Sozialstaats. Bereits zur Entstehungszeit moderner Versicherung und Sozialversicherung lassen sich in der deutschen Rechts- und Wirtschaftswissenschaft Diskussionen nachweisen, die sich in ihrem Grundanliegen bis heute gehalten haben. Astrid Wallrabenstein schildert und interpretiert die Debatte um den Versicherungsbegriff, der besonders um 1900 zu intensiven Kontroversen über den Versicherungscharakter der Sozialversicherung geführt hat. In der Bundesrepublik verlagerte sich die Auseinandersetzung auf die Bedeutung von Äquivalenz in der Sozialversicherung. Die Autorin spürt den verschiedenen Interpretationen und Funktionen von Äquivalenz im privaten Versicherungsrecht und im Sozialversicherungsrecht nach. Zwei auch heute aktuelle Fragenkomplexe leiten sich daraus ab. Zum einen geht es um die Organisation und Kontrolle von Versicherung, die sowohl besondere Funktionen erfüllen soll als auch spezifische Risiken birgt. Dieser Bereich lässt sich als Frage der Gewährleistungsverantwortung des Staates und der daraus resultierenden Regulierung bearbeiten, wie die Autorin am Beispiel der Krankenversicherung aufzeigt. Zum anderen verlangt die Umverteilung innerhalb 'sozialer' Versicherungen nach Legitimation. Sie gelingt auf der Grundlage eines individualistischen Grundrechtsansatzes, der für jede Umverteilung eine Rechtfertigung fordert und sie aus den Gemeinwohlzielen schöpfen kann, die mit der regulierten Versicherung verfolgt werden.

ist Professorin für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt im Sozialrecht an der Goethe-Universität Frankfurt.

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