Versorgungspflichten in der Europäischen Union

Die Europäische Union übernimmt eine zusehends bedeutsamere Rolle in der öffentlichen Versorgung. Die Wurzeln dieses Engagements reichen zurück zu den Ursprüngen der mitgliedstaatlichen Konzepte der Daseinsvorsorge, des Service Public bzw. der Public Utilities. Vor diesem Hintergrund nimmt Markus Kern eine vergleichende Darstellung und Erörterung der Modelle öffentlicher Versorgung in Deutschland, Frankreich und Großbritannien vor und stellt diese den im Entstehen begriffenen Versorgungsmechanismen der Europäischen Union gegenüber. Im Sektorenvergleich weisen die europäischen Instrumente bemerkenswerte Parallelen auf, die sich zu zentralen Charakteristiken eines europäischen Versorgungssystems verdichten lassen: Ausrichtung auf Effizienz, Nutzerzentrierung, Transparenz sowie Individualisierung der Leistungen. Die weiteren Rechtsentwicklungen werden zeigen, ob es sich dabei um einen eigentlichen europäischen Service Public in statu nascendi handelt.

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