Verstoß gegen den kollisionsrechtlichen 'Ordre Public' durch eine Co-Mutterschaft

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 13,00, Université de Lausanne (Lehrstuhl für Deutsches Recht - Chaire de droit allemand), Veranstaltung: Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit hat zur Aufgabe, einen möglichen Verstoß der Co-Mutterschaft gegen den ordre public zu prüfen sowie die Entscheidung des BGH vom 20.4.2016 im Lichte dessen zu analysieren. In Deutschland können nicht beide Teile eines gleichgeschlechtlichen Paares kraft Gesetzes als leibliche Eltern anerkannt werden (Stand: 8. Mai 2017). Dadurch kommt die Frage auf, ob gleichgeschlechtliche Paare, die im Ausland als leibliche Eltern anerkannt sind, in Deutschland diesen Status erlangen können. Ein Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts oder die Grundrechte würde dies ausschließen. Der Hauptteil der Arbeit ist in vier Teile gegliedert. Der erste Teil erläutert die Begriffe der Co-Mutterschaft und des kollisionsrechtlichen sowie verfahrensrechtlichen ordre public, während der zweite Teil sich der Vorstellung des Beschlusses des BGH vom 20.4.2016 widmet. Im dritten Teil - dem Schwerpunkt der Arbeit - wird geprüft, ob die Co-Mutterschaft, sowohl im Fall des BGH als auch im Allgemeinen, gegen den kollisionsrechtlichen ordre public des Art. 6 EGBGB verstößt. Im vierten und letzten Teil werden die Konsequenzen des erreichten Ergebnisses erörtert sowie Kritik an der Entscheidung des BGH präsentiert.

Miriam Thiel studiert seit Herbst 2014 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Ihr Auslandsjahr verbrachte sie 2016/2017 an der Université de Lausanne in der Schweiz.

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