Vertauschte Keimzellen und Embryonen

Kommt es bei der Durchführung einer reproduktionsmedizinischen Maßnahme zu einem Zwischenfall, bei dem Keimzellen oder Embryonen vertauscht werden, sind nicht nur die tatsächlichen, sondern auch die rechtlichen Auswirkungen drastisch. Neben der Frage, ob und wie der Arzt den Vorfall aufklären kann, sehen sich Betroffene insbesondere mit abstammungsrechtlichen Verwerfungen und haftungsrechtlichen Überlegungen konfrontiert. Moritz L. Jäschke zeigt auf, dass die gegenwärtige Rechtslage sowohl im Bereich der Prävention als auch mit Blick auf die Rechtsfolgen eines solchen Vorfalls lückenhaft ist. Diesen Missstand versucht er mithilfe detaillierter Regelungsvorschläge aufzulösen.

Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Düsseldorf; erstes Staatsexamen am OLG Düsseldorf; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsfragen der Medizin (IMR) und Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Düsseldorf; Referendar am LG Düsseldorf.