Vertrag zu Rechten Dritter

Die vorliegende Aufsatzsammlung enthält Studien zu Auslegungsfragen, die sich beim Vertrag zu Rechten Dritter zur praktischen Anwendung der §§ 328 bis 335 BGB ergeben. Walther Hadding überprüft überkommene Lösungen zur systematischen Einordnung der Vorschriften kritisch. Im Einzelnen behandelt er den Bereicherungsausgleich bei unwirksamem Vertrag zu Rechten Dritter, die Auslegung der Befugnis zur Geltendmachung der Forderung des Dritten (§ 335 BGB) und die Theorie des Vertrages zu Rechten Dritter, wie sie sich nach Interpretation der Zurückweisungsbefugnis (§ 333 BGB) darstellt. Ferner geht es um die Tragweite des Schuldverhältnisses und das Synallagma der Hauptleistungsforderungen beim Vertrag zu Rechten Dritter. Ein Beitrag widmet sich dem Vertrag zu Rechten Dritter im ZGB der DDR. Schließlich werden die Leistungsstörungen beim Vertrag zu Rechten Dritter umfassend erörtert.

Geboren 1934; 1971-99 Universitätsprofessor an der Universität Mainz; 1976-2002 Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Universität Mainz; seither emeritiert.

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