Vertragsarbitrage und Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht.

Den Inhalt eines Vertrags müssen die Parteien nicht selbst, sie können ihn kraft der ihnen zugewiesenen Privatautonomie durch einen Dritten vervollständigen oder anpassen lassen. Dieser Mechanismus lässt sich zu einer alternativen Streitbeilegungsmethode ausbauen, der »Vertragsarbitrage«. Der Begriff Vertragsarbitrage umfasst die in der Praxis weit verbreiteten »Schiedsgutachten« und »Dispute Adjudication Boards«, ist aber umfassender zu verstehen. Die Bezeichnung soll aufzeigen, dass neben der im Prozessrecht geregelten Schiedsgerichtsbarkeit eine im materiellem Recht verwurzelte alternative Streitbeilegungsmethode existiert, die ebenfalls zu verbindlichen Entscheidungen führt. Über die Untersuchung des deutschen Rechts hinaus wird die Ausgestaltung von Vertragsarbitrageverfahren im englischen und französischem Recht untersucht. Die so nachgewiesenen Unterschiede der Rechtsordnungen führen zu der sodann untersuchten Frage des anwendbaren Rechts.

Henry Stieglmeier studierte Rechtswissenschaften in Potsdam und Montpellier. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2013 war er bis 2015 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht an der Universität Potsdam tätig. Nach dem Referendariat am Kammergericht folgte im Jahr 2017 das zweite juristische Staatsexamen sowie die Promotion durch die Universität Potsdam. Seitdem ist er als Anwalt in einer internationalen Kanzlei tätig.