Vertragsgewohnheitsrecht und Parlamentsbeteiligung

Angesichts weltpolitischer Veränderungen, die sich in völkerrechtlichen Vertragstexten nicht unmittelbar umsetzen lassen, haben sich verschiedene Mechanismen herausgebildet, die den völkerrechtlichen Vertrag dennoch aktuell halten. Neben evolutiver Auslegung können inhaltliche Veränderungen in Verträgen durch die Herausbildung von Vertragsgewohnheitsrecht erfolgen. Diese Mechanismen zu erläutern und voneinander abzugrenzen steht im Zentrum der völkerrechtlichen Analyse. Aus verfassungsrechtlicher Sicht stellt sich dann die Frage nach der Parlamentsbeteiligung. Hier schwelt ein Kompetenzkonflikt zwischen Exekutive und Legislative im Bereich der auswärtigen Gewalt, den Christina Henrich zugunsten des Parlaments und unter Berücksichtigung des Gewaltenteilungskonzepts des Grundgesetzes auflöst. Anschließend überträgt sie die gewonnenen Erkenntnisse auf den Entstehungsprozess von Völkergewohnheitsrecht.

Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Internationalisierung des Rechts an der Universität Frankfurt am Main; Referendariat am LG Darmstadt mit einer Station beim Bundesverfassungsgericht; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht der Universität Frankfurt am Main; seit 2019 Trainee-Programm für Juristen des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport.

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