Vertretungsverbot bei Insichgeschäften, Ergänzungspflegschaft und gerichtliche Genehmigung: rechtsgeschäftlicher Minderjährigenschutz bei Eltern-Kind-Schenkungen.

Die Regelungen des rechtsgeschäftlichen Minderjährigenschutzes erweisen sich bei Eltern-Kind-Schenkungen als erhebliches Verkehrserschwernis und werden oftmals weder den Interessen des Kindes noch denen der Eltern gerecht. Als gesetzliche Vertreter ihres minderjährigen Kindes unterliegen die Eltern zwangsläufig dem Vertretungsverbot bei Insichgeschäften, sofern die Schenkung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Die Verfahren der Ergänzungspflegschaft sowie der häufig kumulativ einzuholenden gerichtlichen Genehmigung sind oft langwierig und mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet. Eine Untersuchung der bestehenden Beschränkungen der elterlichen Vertretungsmacht zeigt, dass diese jedenfalls bei Schenkungen weder im Interesse eines ausreichenden Minderjährigenschutzes erforderlich noch vor dem Hintergrund der elterlichen Sorge angemessen sind.