Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

2005 trat mit 'Hartz IV' eine der einschneidensten Reformen der Arbeits- und Sozialverwaltung in der Geschichte der BRD in Kraft. Die historisch gewachsene Kompetenzverteilung von Kommunen und Bund in diesen Bereichen wurde im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) partiell in Frage gestellt und durch die ARGEn in großem Umfang organisatorisch zusammengelegt. Diese Form der Mischverwaltung hat das BVerfG im Dezember 2007 für verfassungswidrig erklärt. Christoph Worms geht vor diesem Hintergrund zunächst der Frage nach, inwieweit die Verwaltung der Grundsicherung in ihrer Form seit 2005 verfassungsgemäß war. Dazu wird sowohl die Aufgabenverteilung (Ob) zwischen Bund und Kommunen wie auch die gemeinsame Erfüllung in den ARGEn (Wie) in den Blick genommen. 2010 hat der Gesetzgeber die Exekutive der Grundsicherung verfassungsrechtlich durch die Einführung des Art. 91e GG legitimiert, ohne aber grundsätzliche Änderungen in der Sache vorzunehmen. Die bis zur Verfassungsänderung erzielten Ergebnisse werden in der Arbeit für diese Reform schließlich fruchtbar gemacht. Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis der Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe e.V. des Jahres 2011.

Christoph Worms (Jahrgang 1982) hat an der Universität Bielefeld zwischen 2002 und 2007 Rechtswissenschaft studiert und arbeitet seit 2003 am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte von Prof. Dr. Christoph Gusy. Während seiner dortigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter seit 2007 promovierte er 2010 mit einer Arbeit über Verfassungsfragen im Bereich der Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).