Verwaltung in der Europäischen Union.

Das Europäische Gemeinschaftsrecht bestimmt zunehmend die Entscheidungspraxis der öffentlichen Verwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dies gilt nicht nur für das materielle Verwaltungsrecht, d. h. die inhaltlichen Standards, sondern längst auch für das Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht. Neben der schrittweisen Verfestigung von Strukturen eines allgemeinen europäischen Verwaltungsrechts kristallisieren sich auf der Gemeinschaftsebene zugleich systembildende Kerne eines besonderen europäischen Verwaltungsrechts heraus. Diesen Entwicklungen einer Europäisierung des nationalen Rechts und einer Systembildung auf supranationaler Ebene ist der vorliegende Band gewidmet, welcher die Beiträge des vom 10. bis 12. April 2000 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer veranstalteten Ersten Europa-Forums vereinigt. Wenngleich die Wechselwirkung zwischen europäischem Gemeinschaftsrecht und deutschem Recht im Mittelpunkt der Betrachtungen steht, kommen auch Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu Wort. Erörtert wird im Übrigen die Frage der Notwendigkeit und Realisierbarkeit eines gemeinsamen europäischen Verwaltungsrechts. Der Band richtet sich an Entscheidungsträger in Verwaltung, Wirtschaft und Gerichtsbarkeit sowie Wissenschaftler, die auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts sowie des Europarechts tätig sind.

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