Verwaltung von Investment-Sondervermögen im deutschen und europäischen Umsatzsteuerrecht

Die einzigartige Konstruktion des sog. Investment-Dreiecks zwischen Anleger, Depotbank und Kapitalanlagegesellschaft wirft im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen innerhalb dieses Dreiecks schwierige Fragen auf, deren Beantwortung einer eingehenden Betrachtung der nationalen sowie europäischen Regelungen bedarf. Neben der Einordnung der umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehungen zwischen den Beteiligten des Investment-Dreiecks und der Festlegung der betreffenden Leistungsorte konzentriert sich diese Arbeit auf die Bestimmung des Verwaltungsbegriffs im Sinne des / 4 Nr. 8 Buchst. h UStG und des Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Dabei werden für die Bestimmung des Verwaltungsbegriffs neue Wege gegangen, um den Besonderheiten des Investment-Dreiecks und insbesondere dem zwingenden Zusammenwirken von Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank Rechnung zu tragen. Es wird aufgezeigt, dass ein kategorischer Ausschluss der Depotbankleistungen von der Umsatzsteuerbefreiung abzulehnen ist.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Tendenz zur Auslagerung einzelner Leistungselemente spielt das sog. Outsourcing auch bei der Verwaltung von Investment-Sondervermögen eine wichtige Rolle. Weil der Kapitalanlagegesellschaft in der Regel kein Recht zum Vorsteuerabzug zukommt, ist es somit erforderlich, dass die ausgelagerten Leistungen umsatzsteuerfrei bezogen werden können. Die verschiedenen Konstellationen des Outsourcings werden ausgehend von der nationalen und europäischen Rechtsprechung untersucht und einer Lösung zugeführt.
Ergänzend werden die seit geraumer Zeit auf europäischer Ebene verfolgten Bemühungen um die Neufassung der einschlägigen Regelungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie umrissen und bewertet.

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