Verwaltungsverfahrensrecht in England

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 13 Punkte, Universität Osnabrück (European Legal Studies Institute), Veranstaltung: Seminar: "Der Verfahrensgedanke im deutschen und europäischen (Wirtschafts-) Verwaltungsrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verwaltungsverfahren in England ist eine schwer greifbare Materie. Das public oder administrative law, zu dem das Verwaltungsfahrensrecht zu zählen ist, führte in England aufgrund der common law-Tradition stets ein Schattendasein, das sich nur allmählich auflöst. Aus deutscher Perspektive kaum vorstellbar, gibt es keine umfassende Dogmatik, keine erschöpfende Darstellung des Verwaltungsverfahrens. Eine Definition des Verwaltungsverfahrens, auch wenn sie nur so allgemein wäre wie § 9 VwVfG, sucht man im englischen Recht und auch in der englischen Verwaltungsrechtsliteratur vergebens. Zum Teil wird sogar behauptet, dass es ein englisches Verwaltungsverfahren an sich nicht gibt. Die Arbeit widerlegt diese These und gibt dabei ferner einen Überblick über die Ausgestaltung des englischen Verwaltungsverfahrensrechtes und über seine wesentlichen Unterschiede zur deutschen Rechtslage.

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Verwaltungsverfahrensrecht in England Daniel Graske

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