Videotechnik im Strafverfahren.

Sabine Swoboda befasst sich mit den Einsatzmöglichkeiten von Videosimultanübertragungen und Videodokumentationen im Strafverfahren. Sie zeigt auf, wie mit Hilfe der neuen Medien Wege zu einem besseren strafverfahrensrechtlichen Zeugenschutz beschritten werden können, ohne dass Verteidigungs- und Teilnahmerechte des Beschuldigten hierunter leiden müssen. Zudem geht die Autorin der Frage nach, wie die neuen Medien für den Beschuldigten selbst nutzbar gemacht werden können und welche Einsatzmöglichkeiten sich für die Videotechnik aus den geplanten Reformen des Strafverfahrens ergeben. Ausgangspunkt der Untersuchung sind §§ 58 a, 168 e, 247 a, 255 a StPO des 1998 in Kraft getretenen Zeugenschutzgesetzes sowie ausländische Einsatzmodelle und Einsatzideen. Auf ihrer Grundlage entwickelt die Autorin Gesetzesentwürfe, die eine Verwendung von Videotechnik als Übertragungs- und Speichermedium für das Strafverfahren effektiver und einfacher gestalten sollen. Dabei achtet sie auch darauf, die deutsche Strafverfahrensordnung mit internationalen Vorgaben für den Einsatz neuer Medien im Strafverfahren, wie sie beispielsweise das EuRHÜbk vom 29. Mai 2001 enthält, in Einklang zu bringen.

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