Videotechnologie im Strafverfahren.

Die Videotechnologie im Strafverfahren ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus des Gesetzesgebers gerückt. Die Strafprozessordnung enthält inzwischen zahlreiche Regelungen zur Nutzung von Videotechnik, insbesondere zur audiovisuellen Aufzeichnung und Video-Simultanübertragung von Vernehmungen. Seit jeher ist der Einsatz von Videotechnologie jedoch auch Gegenstand einer kontrovers geführten rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion. Vor dem Hintergrund der nur zögerlichen praktischen Umsetzung der strafprozessualen Option einer Videovernehmung unterzieht die Autorin die strafprozessualen Vorschriften zur Videotechnologie einer kritischen Betrachtung. Im Ergebnis plädiert sie für eine moderate Erweiterung des Einsatzes audiovisueller Aufzeichnungen von Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren. Zudem werden die gewichtigen Bedenken, denen sich eine Videodokumentation der Hauptverhandlung ausgesetzt sieht, mithilfe einer Online-Befragung in den Blick genommen.

Tamara Rapo-Bastian studied law at the Eberhard Karls University of Tübingen. After passing the First State Examination in Law, she worked as a research assistant at the Chair for Criminal Law, Criminal Procedure Law and Copyright Law of Professor Dr. Bernd Heinrich in Tübingen. At the same time she completed her legal clerkship at the District Court of Hechingen. Tamara Rapo has been working as a judge since April 2021. The doctorate was awarded in February 2022. The dissertation was funded by the Friedrich Ebert Foundation.