Völkerrechtliche Verpflichtungen nichtstaatlicher Gewaltakteure gegenüber Binnenvertriebenen.

Ende 2013 lebten 33,3 Millionen Menschen als Folge bewaffneter Konflikte, Situationen allgemeiner Gewalt und Menschenrechtsverletzungen innerhalb ihres Heimatstaates fern ihrer Heimat. Scheidet der Staat, der zunächst und zuvörderst für die innerhalb seiner Landesgrenzen Vertriebenen verantwortlich ist, als Schutz- und Hilfsakteur aus, ist die andere, die substaatliche Konfliktpartei in die Pflicht zu nehmen. Völkerrechtliche Verpflichtungen nichtstaatlicher Gewaltakteure gegenüber Binnenvertriebenen können dann aus dem humanitären Völkerrecht, den Menschenrechten und dem Völkerstrafrecht folgen. Diese Normkomplexe verbieten willkürliche Vertreibungen und allgemein Verhaltensweisen, die Fluchtbewegungen auslösen. Schließlich schützen sie die Vertriebenen. Rechtsquellen sind universale Weltordnungsverträge und das Völkergewohnheitsrecht, aber auch unilaterale Erklärungen und bi- bzw. multilaterale Abkommen bewaffneter Oppositionsgruppen. Zur Veranschaulichung des Themas dient der Darfur-Konflikt.

Viola Teubert, geboren 1986, studierte von 2007 bis 2011 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg. Auslandspraktika absolvierte sie in Budapest, Brüssel und Nairobi. Neben ihrer Promotion arbeitete sie bis 2013 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Monika Böhm. Ein Forschungsaufenthalt führte sie im Sommer 2013 nach Uganda und in den Südsudan. 2014 schloss Frau Teubert ihre Promotion an der Philipps-Universität Marburg ab. Im selben Jahr trat sie in Frankfurt a.M. in den juristischen Vorbereitungsdienst ein. Ihre Verwaltungsstation verbrachte sie an der Deutschen Botschaft in Reykjavik. Viola Teubert war in der Grund- und in der Graduiertenförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung.