Volksverhetzung (§130 StGB). Eine Übersicht über das Strafrecht

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld (PVD), Sprache: Deutsch, Abstract: Der § 130 StGB stellt die Volksverhetzung unter Strafe. Vorrangig wird von der hM der öffentliche Friede als Schutzgut angesehen. Als sekundäres Schutzgut wird die Würde des Einzelmenschen angesehen. Die Vorschrift lässt sich in vier wesentliche Bereiche unterteilen. Absatz 1 enthält eine Äußerungsvariante und Absatz 2 umfasst eine Verbreitungsvariante. Absatz 3 und 4 enthalten Leugnungs- und Billigungstatbestände.