Vollstreckungsbegleitender einstweiliger Rechtsschutz

Ausgehend von dem Befund, dass die Phase der Zwangsvollstreckung aus einem erwirkten Titel im Einzelfall ebenso zeitintensiv und hindernisbewehrt sein kann wie das Erwirken des Titels selbst, konzentriert sich Mirko Weinert auf die Erarbeitung von Grundlagen der vollstreckungsbegleitenden Anwendung der Regelungen über den allgemeinen zivilprozessualen Eilrechtsschutz nach den §§ 916 ff. ZPO. Hierzu wird das Augenmerk maßgeblich auf die zeitlich-funktionale Ausrichtung des einstweiligen Rechtsschutzes generell und der einzelnen Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes (Arrest und einstweilige Verfügung) nach der ZPO im Besonderen gelegt. Im Ergebnis der Überlegungen steht ein eigenständiges, zeitlich sowohl die Phase der Rechtserkenntnis als auch die der Rechtsdurchsetzung umfassendes Verständnis zu den §§ 916 ff. ZPO. Diesem Systemverständnis zum deutschen Zivilprozessrecht wird die Rechtslage in England und Wales unter Geltung der neuen CPR (1998) gegenübergestellt. Hierzu erfolgt zunächst eine Einführung in die Zwangsvollstreckung und die Grundlagen des einstweiligen Rechtsschutzes nach englisch-walisischem Zivilprozessrecht, bevor die Anwendung von interim injunctions in aid of execution in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt wird. Die abschließende Rechtsvergleichung deckt dabei grundlegende Parallelwertungen ebenso auf wie vollstreckungsverfahrensbedingte Unterschiede.

Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaften in Halle (Saale); 2006 Promotion; Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Düsseldorf.