Vom Gemeinsamen Gegenstand und der präsentativen Symbolisierung im Religionsunterricht: Wie kann Religion inklusiv vermittelt werden?

Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention (BRK) am 26.3.2009 in Deutschland stellt sich die Frage nach der Umsetzung von Inklusion auch im religionspädagogischen Kontext. Der Paragraph 24 der BRK fordert und regelt das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen in einem 'inclusive education system'. Bisher blieben im hochdifferenzierten deutschen Schulsystem Regel- und Sonderschulen weitgehend voneinander getrennt, die Umsetzung der Integration war nur soweit fortgeführt worden, dass in ausgewählten Schulen Schüler/innen beider Gruppen im Kooperationsprinzip teilweise gemeinsamen Unterricht in bestimmten Fächern erhielten. Da künftig alle Schüler/innen unabhängig ihres Förderbedarfs gemeinsam beschult werden sollen, werden neue religionspädagogische Konzepte nötig, um der erweiterten Heterogenität gerecht zu werden. Die vorliegende Arbeit soll klären, ob oder inwieweit ausgewählte gegenwärtig vorhandene religionspädagogische Konzepte in Deutschland den Gedanken von Inklusion mit einbeziehen und praktisch werden lassen. Dabei tauchen verschiedene Schwierigkeiten auf, da erstens der Inklusionsbegriff variabel gehandhabt wird, einer nicht abgeschlossenen gesellschaftlichen Diskussion und Interpretation unterliegt. Zweitens begegnen sich in dieser Auseinandersetzung die Welten der sonderpädagogischen, allgemein- und religionsdidaktischen Überlegungen. Drittens wird in Deutschland nach GG Paragraph 7 (3) 3 konfessioneller Religionsunterricht erteilt. Das bedeutet, dass hier die Schüler/innen gemäß Grundgesetz separiert werden. Die Arbeit versucht, diesen teils widersprüchlichen Interessen und Überlegungen unter der Leitidee der entwicklungslogischen Didaktik Georg Feusers eine Richtung zu geben. Im Klärungsprozess des Inklusionsbegriffs wird auch auf einen verkürzten Inklusionsbegriff hingewiesen, denn im gesellschaftlichen Mainstream erscheint er meist nur im bildungstheoretischen und -politischen Kontext. Der soziologisch-systemtheoretische Diskurs wird ausgeblendet. Nach Vorstellung des Instruments 'index for inclusion' werden im zweiten Teil vier ausgewählte inklusive religionspädagogische Konzepte vorgestellt: - ein symboldidaktisches Konzept auf Basis der präsentativ-diskursiven Symbolisierungsfähigkeit. - Ein weiteres unter Verwendung des Index in Verbindung mit der multiplen Intelligenztheorie Gardners betont die Herausarbeitung der Begabungen jeder Einzelnen. - ein Ansatz dialogischen, interreligiösen und interkonfessionellen Unterrichts. - schließlich mit der Vorstellung des 'Tübinger Elementarisierungsansatzes' auf Basis Klafkis kategorialer Bildung einen inklusiven Anwärter. Ein Fazit bewertet diese Konzepte. Dies vor dem Hintergrund einer Interpretation von Inklusion, die nicht nur 'Behinderte' inkludieren will, sondern Inklusion aller Schüler/innen unabhängig von Geschlecht, Religion, Kultur, Schichtenzugehörigkeit oder Altersgruppe anstrebt.