Vom Gleichheitssatz zum arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbot.

Die Begriffe Gleichheit, Gleichbehandlung und Antidiskriminierung sind allgegenwärtig. Der Bedeutungszuwachs verwundert angesichts eines immer weiter zusammenwachsenden Europas nicht. Die mit der Individualisierung wachsende Heterogenität von Personen, Gruppen und Institutionen konkurriert mit dem Zusammenwachsen der europäischen Völker zu einer Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft. Homogenisierung wird erforderlich. Gleichheit und Ungleichheit bieten Vorteile, bergen aber auch Gefahren in sich. Christian Becker erörtert die geschichtliche Entwicklung des Gleichheitsbegriffs und diskutiert die modernen Vorschriften des Antidiskriminierungsrechts. Kern der Arbeit ist der Rechtsvergleich der Länder Deutschland und Italien. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Rechtssetzung und Rechtspraxis im Bereich der Antidiskriminierung werden untersucht, Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtsordnung analysiert und konkrete Änderungsvorschläge herausgearbeitet.

Christian Markus Becker studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Erstes Staatsexamen im Jahr 2004, Zweites Staatsexamen 2006 im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Im Rahmen des Referendariats absolvierte er einen Auslandsaufenthalt in einer Kanzlei in Mailand. In der Zeit von 2007 bis 2011 war Christian Markus Becker in einer überörtlichen Sozietät in Frankfurt im Bereich Arbeitsrecht tätig und erwarb den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seit 2011 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt in Mainz tätig.

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