Vom verhandelten zum regulierten Netzzugang im Energiewirtschaftsrecht

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,0, Universität Siegen (Öffentliches Recht (Staats- und Verwaltungsrecht) unter Berücksichtigung des Europarechts), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht der leitungsgebundenen Energiewirtschaft befindet sich zur Zeit im Umbruch. Während der Energiemarkt in Deutschland bis 1998 noch monopolartig gestaltet war, wurde aufgrund der Errichtung eines europäischen Binnenmarktes1 dieser liberalisiert. 2003 wurde das Energiewirtschaftsgesetz nochmals geändert wegen der notwendigen Anpassung an die Vorgaben der Gasbinnenmarktrichtlinie 98/30/EG, deren Umsetzungsfrist schon abgelaufen war. Während dessen existierten bereits neue von der EG-Komission vorgelegte Richtlinienentwürfe zur Änderung der Gas- und Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinien. 2 Durch die folgende Billigung der Entwürfe durch das Europäische Parlament wurden diese als neue Richtlinien vom Rat verabschiedet und traten am 16.07.2003 in Kraft.3 Ziel dieser sog. Beschleunigungsrichtlinien ist die völlige Öffnung des europäischen Binnenmarktes für Strom und Gas. Diese war bis zum 01.07.2004 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland kam dieser Pflicht bislang nicht nach. Vor diesem Hintergrund wird das Energiewirtschaftsrecht in Deutschland abermals geändert und revolutioniert. Insbesondere der in Deutschland im Energiewirtschaftsgesetz geregelte verhandelte Netzzugang wird einem regulierten Netzzugang weichen und somit wohl insgesamt abgeschafft.4 ... --------- 1 vgl. Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 96/92/EG und Gasbinnenmarktrichtlinie 98/30/EG. 2 EG-Komission, Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der RL 96/92/EG und RL 98/30/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und den Erdgasbinnenmarkt, KOM (2001) 125. 3 RL 2003/54/EG und RL 2003/55/EG. 4 vgl. Kapitel 7, Artikel 20 RL 2003/54/EG.

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