Von der Betreuung zur Assistenz - Arbeitgebermodell und Assistenzgenossenschaften

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 2, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta (IfE), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland leben rund zwei Millionen Menschen (2002), die wegen einer körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung auf Hilfeleistungen bei der Bewältigung ihres täglichen Lebens angewiesen sind. Manche benötigen nur wenig Unterstützung, andere brauchen bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe und Unterstützung durch Dritte. Diese Unterstützung oder besser Assistenzleistungen beginnen bei der Körperpflege, umfassen die Versorgung des Haushaltes, Hilfen am Arbeitsplatz und bei der Freizeitgestaltung. Menschen, die ständig auf Hilfe und Unterstützung durch andere angewiesen sind, laufen sehr schnell Gefahr, ihre Selbstbestimmung zu verlieren. Pflegekräfte in stationären Einrichtungen, Mitarbeiter ambulanter Dienste und gerade auch Familienangehörige neigen dazu, Assistenznehmer zu bevormunden: 'Ich weiß was für dich gut ist' oder 'ich helfe dir so, wie ich es für richtig halte'. Häufig gilt: Je höher der Assistenzbedarf, desto größer die Gefahr einer Fremdbestimmung. (Bartz, E. 2003, 5 ff) In der Behindertenhilfe zeichnet sich jedoch in der letzten Zeit ein Paradigmenwechsel ab. So wollen die Betroffenen weg vom klassischen Begriff der Betreuung, da mit diesem zu sehr Fremdbestimmung und Bevormundung verbunden sind (s.o.), hin zum Begriff der Begleitung, der Unterstützung, letztendlich eben der Assistenz, da mit diesem Begriff die Eigenkompetenz, die Eigenverantwortlichkeit und vor allem der Selbstverantwortung unterstrichen wird. Der Begriff der Betreuung erweist sich in der Praxis zunehmend als problematisch und wird von den Betroffenen abgelehnt, da er helferdominant erscheint und die Gefahr in sich birgt, Menschen mit Behinderungen zu verdinglichen und auf subtile Weise zu beherrschen und zu entmündigen. Der Betreuer weiß, was für den Menschen mit Behinderung gut ist, der Fürsorgeaspekt beeinflusst das Handeln. Der Betreuer wir zum Subjekt, zum Handelnden, der behinderte Mensch zum Objekt, zum 'Behandelten'. Die Vorsilbe 'be' ist besitzergreifend, bevormundend, anmaßend und drückt Ungleichwertigkeit und Hierarchie aus. (Theunissen 2000, 59). Auch der Begriff Begleitung/begleiten kann mit Blick auf sinnverwandte Worte wie 'Aufpassen', 'Führen', 'Bewahren', 'unter seine Fittiche nehmen' durchaus in Misskredit geraten (Hähner u.a. 1997, 9). [...]

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