Vor- und Nachteile einer Privatisierung des Strafvollzuges

Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11 Punkte Vollbefriedigend, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie), Veranstaltung: Schwerpunktbereichsprüfung Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema ¿Privatisierung¿ ist zwar nicht neu, aber immer wieder aktuell. Ein Blick in gegenwärtig Printmedien, aber auch Nachrichtensendungen, sowie nicht zuletzt die Diskussionen in den Landesparlamenten bezeugen dies. Bedingt durch die Lage der öffentlichen Haushalte und gerade in Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Kassen, erweist es sich als notwendig, dass der Staat sein Handeln auf seine Kernaufgaben beschränkt. Die Rufe des Staats nach Einsparmaßnahmen unter dem Schlagwort des ¿schlanken Staates¿ werden daher immer lauter. In den letzten Jahren hat diese Entwicklung auch jene Bereiche erfasst, die in der Nachkriegszeit noch als nicht privatisierbar galten. Beispielhaft sind hierfür auf Bundesebene die Deutsche Telekom, die Deutsche Bahn und die Deutsche Post etc. zu nennen. Auf kommunaler Ebene kommt es nicht selten vor, dass immer mehr staatliche Wohnungen auf den Markt zum Verkauf, wie in Dresden , angeboten werden, um zumindest etwas die offenen Haushaltslöcher stopfen zu können. Nur ausnahmsweise wird eine Privatisierung von staatlichen Immobilien, wie in Freiburg, von eigenen Bürgern daran gehindert. Der Trend der Länder geht zunehmend darauf hin, dass die Kommunen prüfen, von welchen Verwaltungsbereichen sie sich weiterhin trennen können. Im Hinblick auf steigende Zahlen der Straf- und Untersuchungs-gefangenen und den daraus resultierenden Problemen in den Justizvollzugsanstalten, wie Kapazitätsmangel und wachsende Überbelegungsquoten, den steigenden Bedarf an Personal sowie Ausbruchsversuche aufgrund defekter Sicherheitssysteme etc., stellen sich nun auch die die Bundesländer die Frage, ob und inwieweit Privatisierungsmodelle auf den Strafvollzug in Deutschland übertragbar werden können. Hessen hat es mit der Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt Hünfeld vorgemacht; Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt wollen mit den geplanten Gefängnissen in Offenburg und Burg-Madel nachziehen.

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