Vorbeugender und vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen des genehmigten Kapitals bei der Aktiengesellschaft.

Philipp Köster untersucht die Möglichkeiten des vorbeugenden und vorläufigen Rechtsschutzes der Aktionäre einer Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit der Schaffung und Ausnutzung eines genehmigten Kapitals. Hierbei werden neben den prozessualen Möglichkeiten des Vorgehens gegen den Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung auch die an diesen zu stellenden formellen und materiellen Anforderungen in den Blick genommen. Dem folgt unter besonderer Berücksichtigung historischer und normtypologischer Wertungen eine Untersuchung der Grundlagen und Reichweite einer Aktionärsklage gegen den Ausübungsbeschluss des Vorstandes. Nach Bejahung der Zulässigkeit einer solchen Aktionärsklage werden eingehend ihre prozessualen Voraussetzungen aufgezeigt. Abschließend wird die Reversibilität eines geschaffenen und ausgeübten genehmigten Kapitals aufgrund von Fehlern auf Ermächtigungs- und Ausnutzungsebene und die prozessuale Durchsetzung in Form der Beseitigungsklage betrachtet.

Philipp Köster studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und war anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung an der JLU tätig. Seit Januar 2018 ist Philipp Köster Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

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