Vorschläge zur institutionellen Reform der geldpolitischen Entscheidungsfindung in der EWU

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 1,3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Hauptseminar 'Sechs Jahre Europäisches System der Zentralbanken', Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 1. Januar 1999 ist die Europäische Zentralbank (EZB) für die Geldpolitk des Euro-Währungsgebiets verantwortlich. Für diese Aufgabe der Vorbereitung und Umsetzung der Geldpolitik besitzt die EZB zwei Beschlussorgane, den EZB-Rat und das EZB-Direktorium. Das EZB-Direktorium besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie vier weiteren Mitgliedern, die alle einvernehmlich von den Staats- und Regierungsschefs der Länder des Euroraums ernannt werden. Demgegenüber setzt sich der EZB-Rat aus dem EZB-Dirketorium und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken (NZB-Präsidenten) des Euro-Währungsgebietes zusammen). Während das EZB-Direktorium aus konstant sechs Mitgliedern besteht, wird die Zahl der EZB-Rats-Mitglieder von derzeit 18 auf bis zu 33 Mitglieder ansteigen. Ursache dieses voraussichtlich ab 2006 beginnenden Mitgliederanstiegs ist die geplante Euroraum-Erweiterung um Zypern, Malta und zehn mittel- und osteuropäische Staaten (MOELs), sowie um die bereits seit längerem der Europäischen Union angehörenden Staaten Schweden, Dänemark und Großbritannien. Da sich die Anzahl an NZB-Präsidenten mehr als verdoppelt, wird die Entscheidungsfindung im EZB-Rat erheblich behindert, was seine institutionelle Reform zwingend notwendig macht. Doch welcher Reformvorschlag ist für den EZB-Rat geeignet, damit die EZB auch künftig die ihr übertragenen Aufgaben optimal erfüllen kann? Ziel dieser Arbeit ist es, auf diese Frage eine Antwort zu geben. Zu diesem Zweck werden in einem ersten Schritt die durch die Erweiterung zu erwartenden Probleme im EZB-Rat und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Reform aufgezeigt. In einem zweiten Schritt werden die vier in Frage kommenden grundsätzlichen Konstruktionsvorschläge vorgestellt und kritisch beurteilt. Anschließend wird der vom Europäschien Rat beschlossene Vorschlag in seinen Vor- und Nachteilen diskutiert. Im letzten Schritt werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst.