Wärmecontracting

Die Wärmelieferverordnung führt die mit Mietsachen betrauten Rechtsanwälte und sonstige Berater auf Neuland: Auch wenn der Vermieterberater schon bisher beim Abschluss von Fernwärmeverträgen oder der Einführung von Wärmecontracting tätig war, muss er nun die neuen Regeln - insbesondere zum Grundsatz der Kostenneutralität - beherrschen.

Der Mieterberater hat sich bisher in seiner täglichen Arbeit eher mit den grundsätzlichen Überlegungen zum Wärmecontracting beschäftigt, die die Umlagefähigkeit als solche betrafen. Er muss sich nun auch mit den Bestimmungen über Wärmelieferungsverträge befassen, um die Umstellungsankündigung nachvollziehen zu können.

Aus Sicht des Wärmelieferanten ist besonders wichtig, dass die Wärmelieferverordnung zwingend vorschreibt, was ein Wärmeliefervertrag enthalten muss, um wirksam zu sein.

Neu sind auch alle die vielen bei einer Umstellung einzuhaltenden Details, zum Beispiel:

  • Der komplizierte Kostenvergleich zwischen alter und neuer Versorgung
  • Der Nachweis der erforderlichen Effizienzverbesserungen
  • Form- und Fristvorschriften zur Umstellungsankündigung, die die Betroffenen unbedingt kennen und einhalten müssen.

All diese neuen Problemkreise greift der Kommentar zur Wärmelieferverordnung von Lützenkirchen auf und bietet direkt umsetzbare Lösungen an. Wo Rechtsfragen noch ungeklärt oder strittig sind, liefert das Werk Ihnen die nötigen Argumente für eine belastbare Lösung. Meinungsbildend, innovativ und auf allerneuestem Stand!

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