Was sind Verträge? Ein historischer Überblick

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich VWL - Geschichte, Note: 2,0, Philipps-Universität Marburg, Veranstaltung: Vertragstheorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgehend von einer abstrakten Begriffsdefinition, die unter Verträgen ein Instrument versteht, an dem mindestens zwei Personen beteiligt sein müssen und sich darin auf einen bestimmten Inhalt einigen, wird zunächst die juristische Sichtweise auf Verträge beschrieben, um dann den Blick auf die Ausläufer der Vertragstheorie zu lenken. Ausgangspunkt ist die klassische oder philosophische Sicht, die von Hobbes, Locke und Rousseau geprägt wurde und letztlich auch Fortsetzung in der ökonomischen Theorie fand. Letztere ist der eigentliche und schwerpunktmäßige Betrachtungspunkt. Sie wird unterteilt in die Prinzipal- Agenten - Theorie, in einen Blick auf implizite und auf relationale Verträge. Diese Vertragsarten lassen sich auf die unterschiedlichste Weise wissenschaftlich untersuchen. Als weitere Ausläufer der Vertragstheorie werden spieltheoretische, informationsökonomische Fragestellungen sowie Thematiken der Auktionstheorie aufgegriffen. Wenn es um die Durchsetzung der Verträge geht, werden oftmals Gerichte mit der Auslegung selbiger bemüht, was in Abhängigkeit von der Vertragsart mal mehr und mal weniger gut ermöglicht wird und zum Ende hin noch mal beleuchtet wird. Abschließend lässt sich herausstellen, dass die ökonomische Vertragstheorie den Konzepten der Neuen Institutionenökonomik eine formale Bearbeitung ermöglicht hat. Im Vertragsdesign ist die Fragestellung, wie bestimmte Anreize zu einem gewünschten Verhalten in Verträgen führen können, von großer Bedeutung; dies auch mit Blick auf das Wirtschaftsleben.

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