Wechselwirkungen von Aufsichtsrecht und Zivilrecht

Europarechtlich determiniert finden sich im Wertpapierhandelsgesetz öffentlich-rechtliche Aufklärungs- und Beratungspflichten, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihren Kunden gegenüber zu erfüllen haben. Unabhängig davon entwickelte sich seit den frühen 1990er Jahren eine parallel hierzu verlaufenden zivilgerichtliche Rechtsprechung, die ähnliche Pflichten aus (häufig stillschweigend) geschlossenen Auskunfts- und Beratungsverträgen zwischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kunden herleitet. Das Verhältnis dieser beiden Pflichtenkreise ist bisher nicht abschließend geklärt und von hoher praktischer Relevanz. Die Thematik wirft grundlegende Fragen zum Verhältnis von öffentlichem Aufsichtsrecht und Zivilrecht ebenso auf, wie zum Verhältnis von Europarecht und Recht der Nationalstaaten. Julius Forschner untersucht diese grundlegenden Fragen, um Systemdivergenzen zu vermeiden.

Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen; bis 2012 Assistent an der Universität Tübingen; seit Ende 2012 Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg und Referendar am Hanseatischen Oberlandesgericht; Promotion 2013.