Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) - ¿Endstation¿ oder Eingliederung in das Arbeitsleben?

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen (Fakultät M - Management, Soziale Arbeit, Bauen), Veranstaltung: Teilhabe am Berufsleben von Menschen mit Benachteiligungen und Behinderungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Gliederung 1 Einleitung ...2 2 Theoretische und gesetzliche Grundlagen zum Begriff der Behinderung ...4 3 Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM)...5 3.1 Gesetzliche Grundlagen ...6 3.2 Organisationsstruktur ...7 3.3 Möglichkeiten von Werkstattbeschäftigten zur Teilnahme am Arbeitsmarkt ...8 4 Eine Alternative zur WfbM - Praxisbeispiel ...10 5 Bedeutung der Arbeit für die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ...12 5.1 Integration in die Gesellschaft ...12 5.2 Soziale Kontakte ...13 5.3 Kompetenzförderung und Selbstverwirklichung ...13 5.4 Existenzsicherung ...14 6 Fazit ...14 7 Quellen ...16 Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) ¿Endstation¿ oder Eingliederung in das Arbeitsleben? 1 Einleitung Der Begriff der Arbeit wird als bewusstes, zielgerichtetes Handeln eines Menschen zum Zweck der Existenzsicherung und der Befriedigung von Einzelbedürfnissen definiert. Daneben wird die Beschäftigung als wesentlicher Moment der Daseinserfüllung verstanden, die zur Persönlichkeitsentwicklung und Selbstverwirklichung dient. Auch trägt es zur Erweiterung von sozialen Kontakten bei. Für den Personenkreis der Menschen mit Behinderung ist allerdings der allgemeine Arbeitsmarkt meist verschlossen. Diese angestrebte Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Scharnier der gesellschaftlichen Integration des Individuums und seines Bedürfnisses nach sozialer Zugehörigkeit. Ihre Teilhabe wird durch eine unterdurchschnittliche Erwerbsbeteiligung, überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote und abnehmende Einstellungsbereitschaft beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber gehemmt. Derzeit erfüllt nur jeder fünfte Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht, somit haben rund 38% überhaupt keinen Menschen mit Behinderung angestellt. Vorrang bei der Beschäftigung in einem Betrieb haben meist Personen, die dort bereits gearbeitet haben und erst in der Erwerbstätigkeit eine Behinderung bekamen. Demzufolge spricht man von Weiterbeschäftigung oder ¿interne Rekrutierung¿. Die Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, schweigen überwiegend über die Praxis...