Wettbewerb im Bankensektor
Autor: | Stiele, Mike |
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EAN: | 9783834912145 |
Sachgruppe: | Wirtschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 256 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 28.08.2008 |
Untertitel: | Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Wettbewerbsverhaltens der Sparkassen |
Schlagworte: | Bank / Sparkasse Bankmanagement Management / Bankmanagement Sparkasse |
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Ein wesentliches Merkmal marktwirtschaftlicher Systeme ist der möglichst unbehinderte Wettbewerb unter Anbietern und Nachfragern. Die theoretisch gestützte Vorstellung effizienter, preisgeräumter Märkte steht in einem engen Zusammenhang mit der simultanen Realisierung größtmöglicher gesamtwirtschaftlicher Wohlfahrt. Gleichwohl räumen Ö- nomen ein, dass es einzelne Bereiche einer Volkswirtschaft geben kann, in denen das wohlfeile ¿freie Spiel der Kräfte¿ aus unterschiedlichen Gründen nicht zum gewünschten Ergebnis führt. Ein derartiges Marktversagen erfordert begleitende oder korrigierende Maßnahmen, beispielsweise über staatliche Regulierung oder rechtliche Sonderregelungen. Der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Kreditsektors wird in zahlreichen Industrieländern durch eine explizite Bankenaufsicht Rechnung getragen, nicht selten ergänzt durch umfa- reiche Einzelvorschriften analog zum Gesetz über das Kreditwesen (KWG) in Deutschland. Zudem sind auch die institutionellen Akteure auf den nationalen oder internationalen Kred- märkten nicht homogen, sondern unterscheiden sich z.B. durch ihre spezifische Eigentüm- struktur. Dies gilt im Besonderen für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Deutschland. Ihre im internationalen Vergleich außergewöhnliche Rechtsform führt regelmäßig zu Fe- interpretationen ihrer Stellung auf dem inländischen Bankenmarkt. Nicht selten wird das Regionalprinzip der deutschen Sparkassen mit einer monopolähnlichen Marktposition glei- gesetzt, ohne zu berücksichtigen, dass alle einschlägigen Vorschriften von Kreditwesen- und Kartellgesetz auch für die öffentlich-rechtlichen Institute gelten.