Wettbewerbs- und Kartellrecht

Die Bedeutung des wirtschaftlichen Wettbewerbs für eine Marktwirtschaft ist evident. Obwohl der Markt theoretisch alles selbst zu regulieren vermag, haben sich gesetzliche Regelungen zur Begrenzung und Gewährleistung wirtschaftlicher Freiheiten als zweckmäßig und nützlich erwiesen. Das Wettbewerbsrecht setzt sich aus zwei einander ergänzenden Teilmaterien zusammen, die in diesem Band unter Berücksichtigung der gegenseitigen Wechselwirkungen vorgestellt werden sollen: Das allgemeine Wettbewerbs- oder Lauterkeitsrecht schützt die Mitbewerber, die Verbraucher und sonstige Marktteilnehmern vor den Folgen eines Marktverhaltens, das im weitesten Sinne als unfair angesehen wird, also etwa vor irreführenden Werbeangaben, sonstigen unsachlichen Beeinflussungsversuchen, belästigender Werbung, verunglimpfenden Aussagen usw. Damit schützt es zugleich das Allgemeininteresse an einem lauteren Wettbewerbsverhalten. Das Kartellrecht bekämpft dagegen speziell Wettbewerbsbeschränkungen, mögen diese auf Absprachen zwischen Unternehmen oder der Marktmacht einzelner Unternehmen beruhen. Es verbietet also etwa Preisabsprachen, den Verkauf unter Einstandspreis oder die Verweigerung des Vertragsschlusses, aber auch überhöhte Monopolpreise. Zudem soll es das Entstehen marktbeherrschender Stellung als Folge von Unternehmenszusammenschlüssen verhindern. Schließlich wird es zunehmend durch spezielle Regulierungen für ehemalige Monopolbereiche (Post, Telekommunikation, Energieversorgung, Bahnnetz) ergänzt. Zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis dieser meist anschaulichen, aber teils auch sehr komplexen Materie, Kontrollfragen die Wiederholung des Erlernten.

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