Wie können Kantone Beziehungen zum Ausland pflegen

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 5.75 (6 Höchstnote), Universität St. Gallen (Öffentliches Recht), Veranstaltung: Vorlesung Bundesstaatsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie können Kantone Beziehungen zum Ausland pflegen? Die Frage scheint auf den ersten Blick nicht beantwortbar, da in der föderalistisch gegliederten Eidgenossenschaft, Auslandsbeziehungen grundsätzlich Sache des Bundes sind. Doch der Föderalismusgedanke fördert eine Autonomie der kleinsten Einheit und versucht so die Kompetenzen möglichst bis zur tiefsten Verwaltungsebene durchzubringen. Der Föderalismus als Strukturelement schwankt zunehmend mit der sozialen und technischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte: Die zentrale Staatsgewalt hat an Bedeutung zugenommen, da viele Regelungen heute national und supranational getroffen werden. Zudem gibt es fast keine Bereiche, in denen die Kantone Kompetenzen haben und der Bund nicht in irgendeiner finanziell beteiligt ist. Doch in den sechziger Jahren ist in Europa ein Wandel eingetreten: Die nationalstaatlichen Gefüge haben von ihrer Starrheit verloren und die neuen Züge Europas sind zunehmend von Regionen geprägt. Auf der Regionalebene wurden so schon zu dieser Zeit Kontakte, meist informelle, geknüpft. Die staatliche Regelung mit juristischen Rahmenbedingungen folgte zaghaft. In der Arbeit werden in einem ersten Teil die rechtlichen Grundlagen für die Kantone ausgeleuchtet, welche ihnen von der BV zugesprochen werden und wie es um ihre Beziehung zum Bund steht. Da die Schweiz nicht der einzig föderalistisch geprägte Staat in Europa ist und um die Stellung der ausländischen Regionen bei grenzüberschreitender Arbeit zu zeigen, wird die Kompetenzverteilung der Nachbarländer auch in diesem Teil geschildert. Im zweiten Teil werden nach einem detaillierterem geschichtlichem Überblick über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die wichtigsten internationalen Verträge aufgeführt, welche diese Zusammenarbeit in Europa regeln, und die von der Schweiz mitgetragen werden. Um die Arbeit weiter im Sinne eines Zooms zu gestalten, wird im dritten und letzten Teil auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein fokussiert, zudem werden zwei Projekte vorgestellt um diese Zusammenarbeit in der Praxis zu veranschaulichen.