Wie prägt die Institutionen-Ordnung der Europäischen Union die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene?

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1,0, Universität Passau (Lehrstuhl für Soziologie), Veranstaltung: Europasoziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Niklas Luhmann nennt das Treffen verbindlicher Entscheidungen als das ¿Zweckprogramm¿ und damit die Kernfunktion politischer Instituitionen (Röhrich 1977: 76). Doch wie kommen Entscheidungen in politischen (Mehrebenen-)Systemen zustande und durch was werden Decision-Making-Prozesse beeinflusst? Ausgehend von diesen Überlegungen versucht die vorliegende Arbeit die Frage zu beantworten, wie die Institutionen-Ordnung der Europäischen Union die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene prägt. Um sich der Frage zu nähern, scheint es sinnvoll, zunächst die Organe des politischen ¿Mehrebenensystems¿ der Europäischen Union zu analysieren und zu untersuchen, welche Interessen hinter den einzelnen Organen in den europäischen Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozessen stehen, um nachzuvollziehen, welche Positionen sie im Decision- Making-Prozess (beispielsweise aufgrund ihres Selbstverständnisses und ihrer Zusammensetzung) vertreten. Hierzu werden sowohl die Organe selbst (Kommission, der Rat und das Europaparlament) als auch die Ausschüsse analysiert, da diese die Legislative der EU repräsentieren. Außerdem wird das ¿Institutionellen Gleichgewicht¿1 als die Grundlage dieser Institutionenordnung und der damit verbundenen Kompetenzverteilung untersucht, um das Spannungsverhältnissen zwischen sowohl europäischen und nationalstaatlichen als auch interorganischen Interessen besser nachvollziehen zu können (vgl. Bach 2008b: 296). Dahingehend muss dann untersucht werden, wie der Interessenkonflikt zwischen den Organen ausgestaltet ist und ausgeglichen wird. Auf diese Weise kann dann wiederum ebenso nachvollzogen werden, welche Systemlogik hinter dem gesamten Herrschaftssystem der EU steht und welche Bedeutung der neuartige Gewaltenteilungsgrundsatz in diesem Zusammenhang für die Organisationsstruktur, d.h. die Kompetenzverteilung und die Verfahrensordnung besitzt. Daneben soll diese Arbeit die These überprüfen, ob es sich bei der EU eher um ein ¿multidimensionales, vernetztes Verhandlungssystem¿ handelt als um ein Entscheidungsregime im eigentlichen Sinne (vgl. Grande 1995: 332).

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