Wie vereinbart Rousseau in seiner Theorie die Freiheit mit der Einbeziehung der Individuen in das Gemeinwesen?

Zwischenprüfungsarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Rousseau formuliert in seinem Gesellschaftsvertrag ein republikanisches Bekenntnis zur Volkssouveränität und zum Allgemeinwillen, das auch heute noch von ungebrochener Aktualität ist. Der Gesellschaftsvertrag gehört zu den Quellenschriften der neuzeitlichen Staatsphilosophie. Sowohl der Freiheits- als auch der Herrschaftsbegriff Rousseaus finden sich hier. Der Gegensatz dieses Begriffspaares, genauer: der Versuch Rousseaus, diesen Gegensatz aufzulösen, ist im Wesentlichen der Gegenstand dieser Arbeit. Als Haupttext, auf den sich diese Arbeit bezieht, soll folglich ebendieser Gesellschaftsvertrag dienen. Im ¿zweiten Discours¿, der Abhandlung über die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen, beschreibt Rousseau bereits die Entstehung von Macht in Form einer geschichtsphilosophischen Untersuchung. Ihm liegt ein anderes Naturzustandskonzept zugrunde als dem des contrat social. Der Gegensatz dieser Schrift zum Gesellschaftsvertrag soll Rousseaus Thema der Legitimation von Herrschaft einleiten. Rousseau entwickelt im Gesellschaftsvertrag die Theorie einer Vertragslehre, die seinen hohen Ansprüchen an die Freiheit genügen soll. Auf der Basis dieser Vertragslehre möchte ich beantworten, wie es Rousseaus Theorie versteht, seine Freiheit mit der Einbeziehung der Individuen in das Gemeinwesen zu vereinbaren. Schließlich soll das Fazit Raum für eine Betrachtung der Konsistenz der rousseauschen Theorie geben. Zudem möchte ich an dieser Stelle Schwierigkeiten ansprechen, die bei der Erarbeitung dieses Themas aufgetaucht sind.