Willensherrschaft und Nachlassbindung

Die Dissertation von Ulrich Wilke beleuchtet, wie unterschiedliche Rechtsordnungen mit der Nachlassbindung durch Vor- und Nacherbschaft, Dauertestamentsvollstreckung, Stiftungserrichtung oder funktional vergleichbare Rechtsinstitute wie die libéralités graduelles des reformierten französischen Erbrechts oder den trust der anglo-amerikanischen Rechtsordnungen umgehen. Die Entwicklung dieser Rechtsinstitute wird zunächst historisch nachgezeichnet. Einen Schwerpunkt der weiteren Untersuchung bildet die Frage, wie die Beziehung zwischen Erblasser und Erbe im Rahmen der Nachlassbindung charakterisiert werden kann. Ausgehend von der These, dass es sich um eine Machtbeziehung handelt, wird diese anhand der Luhmann'schen Systemtheorie analysiert und schließlich dargestellt, wie sich vor diesem Hintergrund Wirksamkeitsgrenzen wie in §§ 2109 Abs. 1 S. 2, 2210 S. 2 BGB bzw. deren Fehlen bei der Errichtung einer Familienstiftung erklären lassen.

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