Windenergie und Drehfunkfeuer

Die Anforderung des § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG stellt eine der größten Hürden für den Ausbau der Windenergie an Land dar. Die Norm untersagt die Errichtung von Bauwerken, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können. Am häufigsten sind Windenergieanlagen im Umfeld sogenannter Drehfunkfeuer betroffen. Seit Jahren diskutieren Wissenschaft und Praxis darüber, wie die Norm zu interpretieren ist und wie sich mögliche Störungen prognostizieren und bewerten lassen. Teilweise wird die Meinung vertreten, die Wissenschaft sei sich in vielen Punkten nicht einig und die Bewertungsmethodik der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) sei vertretbar. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Methodik der DFS unter der Bedingung bestätigt, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen durch wissenschaftliche Gegenpositionen nicht substanziell in Frage gestellt werden. Neven Josipovic klärt, in welchen Punkten sich ein wissenschaftlicher Konsens erkennen lässt und ob die Argumentation der DFS vor dem Hintergrund noch vertretbar ist.

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Windenergie und Drehfunkfeuer Neven Josipovic

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