Wirksamkeit von Rückzahlungs- und Bindungsklauseln bei Abschluss eines Fort- und Weiterbildungsvertrages

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Osnabrück-Emsland (VWA), Veranstaltung: Personalbetriebswirt 2013/2014, Sprache: Deutsch, Abstract: Lebenslanges Lernen ist heute für jeden Arbeitnehmer zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung unverzichtbar und so haben Fort- und Weiterbildungen eine sehr große Bedeutung gewonnen. Aber auch Arbeitgeber, gerade in hochspezialisierten Arbeitsbereichen, haben ein hohes Interesse an einer langfristigen Bindung Ihrer Arbeitnehmer in diesen Bereichen. Oftmals steigen die Kosten für eine Fort- und Weiterbildung mit dem Grad der Spezialisierung auch proportional entsprechend an. Da diese Kosten in vielen Fällen der Arbeitnehmer nicht selbst tragen kann und der Arbeitgeber aber einen erheblichen Vorteil von einer derartigen Fort- und Weiterbildung hat, wenn der Arbeitnehmer nach Abschluss der Fort- und Weiterbildung im Betrieb bleibt und die gewonnen Fähigkeiten entsprechend umsetzt, finanzieren viele Arbeitgeber die entsprechende Fort- und Weiterbildung des Arbeitnehmers. Da die Arbeitgeber sicherstellen möchten, dass ein Arbeitnehmer nach erfolgter Fort- und Weiterbildung die gewonnen Fähigkeiten auch tatsächlich im Betrieb einsetzt und dort verbleibt, sichern sie die Finanzierung der Fort- und Weiterbildung über entsprechende Verträge mit Rückzahlungs- und Bindungsklauseln an. Im Folgenden werden die Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Absicherung der Übernahme der Fort- und Weiterbildungskosten dargestellt, ebenso wie die Arbeitsgerichte in Deutschland entsprechende Rückzahlungs- und Bindungsklauseln überprüfen und beurteilen.

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