Wirkungen der Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen auf die Rolle des Controllings
Autor: | Niess, Tobias |
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EAN: | 9783668674141 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Wirtschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 56 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 18.04.2018 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,3, Hochschule Albstadt-Sigmaringen; Sigmaringen (Business & Computer Science), Veranstaltung: Controlling-Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechnungslegung nach IFRS und HGB fördert bzw. ermöglicht eine Konvergenz des internen und externen Rechnungswesens. Dabei stellt sich die Rechnungslegung nach IFRS als die geeignetere Variante zur Erreichung einer Konvergenz heraus. Das Harmonisierungspotenzial der IFRS sowie die daraus resultierenden Wirkungen auf das Controlling werden besonders in Bereichen wie Segmentberichterstattung, Goodwill Impairment Test, Langfristige Fertigungsaufträge und den selbst erstellten immateriellen Vermögensgegen-ständen deutlich. Wobei auch die Aktivierung der selbst erstellten immateriellen Vermögens-gegenstände durch das BilMoG als Wahlrecht in das HGB eingeführt wurde und deshalb ebenfalls in diesem Bereich zur Förderung einer Konvergenz beiträgt. Das Controlling wird immer mehr zum Informationsdienstleister für die externe Rechnungslegung und muss daher auch Anpassungen und Erweiterungen in den Vorsystemen vornehmen. Deutlich wird dies vor allem bei der Segmentberichterstattung und beim Goodwill Impairment Test. In diesem Zusammenhang müssen die Controller ein adäquates Wissen auf dem Gebiet der Rechnungslegung aufweisen, d.h. die Qualifikationsanforderungen an das Controlling steigen durch die zunehmende Konvergenz im Rechnungswesen. Durch die steigenden Qualifikationsanforderungen ist es sinnvoll eine Kooperation zwischen Controlling und Bilanzierung zu erreichen bzw. eine organisatorische Integration der beiden Bereiche anzustreben, jedoch ist hierbei die unternehmensindividuelle Situation ausschlaggebend.