Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftsprüfung. Anforderungen an den Wirtschaftsprüfer zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Steuern und Betrieb, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund teilweise spektakulärer Betrugsfälle, sind Verstöße in den letzten Jahren immer häufiger Gegenstand öffentlicher Diskussion geworden. In Deutschland waren Fälle wie Balsam/Procedo, Flowtex und Comroad letztlich nur einige Beispiele für eine neue Dimension der Betrugsfällen bei denen Bilanzen, teilweise unter Beteiligung des Managements, mit höchster krimineller Energie gefälscht wurden, zum Schaden von Gläubigern und Kleinaktionäre. Selbst wenn die genannten Beispiele Einzelfälle sind, die aufgrund des hohen Schadensausmaßes und der Vielzahl der Geschädigten, eine dementsprechend hohe Öffentlichkeitswirkung haben, ist festzustellen dass Verstöße im Unternehmen immer häufiger werden. Die Öffentlichkeit wirft den Wirtschaftsprüfern vor tatenlos zuzusehen zu haben und vor allem der Kapitalmarkt fragt sich was das Testat des Wirtschaftsprüfers noch Wert ist. Zwischen den Erwartungen der Öffentlichkeit an die Prüfung und die tatsächlich erbrachten Leistungen der Abschlussprüfung entsteht eine immer größer werdende Lücke, diese immer größer werdende 'Erwartungslücke' hat die Branche aufgerüttelt. Die Legislative reagierte mit zahlreichen Regulierungsbestrebungen und Gesetzesänderungen, die einerseits dazu dienen sollten, die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers für die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten zu definieren und andererseits das Vertrauen in die Qualität der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung zu stärken. 2005 veröffentlichte das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Entwurf des Prüfungsstandards (IDW EPS) 210, Zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung der damit den Standard on Auditing (ISA) 240, Die Veantwortung des Abschlussprüfers zur Berücksichtigung von Verstößen (fraud) im Rahmen der Abschlussprüfung in nationales Recht überführt. Das Ziel des IDW EPS 210 ist es die Wirksamkeit der Prüfungshandlungen im Umgang mit Risikofaktoren für Verstöße zu verbessern und die Erwartungslücke zu minimieren. Ziel dieser Arbeit ist es, auf Grundlage der gesetzlichen und berufständischen Rahmenbedingungen die Verfahrensweisen und Möglichkeiten des Abschlussprüfers darzulegen, mit denen dieser in der Lage ist, Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung mit einer hohen Erfolgsquote aufzudecken.

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