Wissenszurechnung bei juristischen Personen nach der Reform der Ad-hoc-Publizität und des Insiderhandels durch die MAR.

Die Untersuchung befasst sich mit der Wissenszurechnung im Rahmen der Ad-hoc-Publizitätspflicht und des Insiderhandelsverbots. Das In-Kraft-Treten der Marktmissbrauchsverordnung hat die schon für das WpHG diskutierte Frage der Wissenszurechnung bei juristischen Personen neu aufgeworfen. Eine autonome Auslegung der Marktmissbrauchsverordnung ergibt, dass die Ad-hoc-Publizitätspflicht die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Emittenten von den veröffentlichungspflichtigen Informationen nicht voraussetzt, sondern Verhaltensanforderungen an den Emittenten im Hinblick auf sein Informationsmanagement statuiert. Dagegen erfordert das Verbot von Insidergeschäften bei juristischen Personen auch nach der Reform durch die Marktmissbrauchsverordnung die Zurechnung von Insiderwissen. Grund, Gegenstand, Voraussetzungen und Grenzen der Wissenszurechnung werden normspezifisch für das europäische Insiderrecht entwickelt und mit Blick auf die Rechtspraxis bestimmt.

Laura Sophie Neumann studied law with a focus on commercial and corporate law in Freiburg and Salamanca. She passed the First Legal State Examination in January 2018. Afterwards, she worked as an academic research assistant to Professor Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Univ. of Chicago) at the Institute for Foreign and International Private Law, Dept. II, at the Albert-Ludwigs-University Freiburg. In May 2020, Laura Sophie Neumann began her legal clerkship at the Darmstadt Regional Court.