Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Zum 1. Oktober 2009 ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft getreten. Es betrifft alle Verträge, bei denen die Überlassung von Wohnraum mit der Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verbunden wird. Das Gesetz löst damit die vertragsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes ab. Die Arbeitshilfe enthält auch Musterverträge für die statitonäre Altenhilfe und die Behindertenhilfe. Für Träger von Einrichtungen und Diensten, die neben der Überlassung von Wohnraum auch Betreuungsleistungen erbringen (Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen u.a.) und sich daher schnell in die Rechtslage einarbeiten und diese rechtssicher umsetzen müssen.

Prof. Dr. Sven Höfer, geb. 1972 in Siegen. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Konstanz und Promotion an der Universität Freiburg. Wissenschaftlicher Angestellter am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie der Universität Konstanz. Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Syndikusanwalt beim Deutschen Caritasverband in Freiburg und seit 2009 Professor für öffentliches Recht an der Hochschule in Esslingen.

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