Wer Wohnraum mietet, möchte nicht zu viel bezahlen. Umgekehrt wollen Vermieter ihre Immobilie auch nicht unter Wert zur Verfügung stellen. Kommunale Mietspiegel helfen im Schnittfeld dieser Interessen, beantworten aber meist nicht alle Fragen. Oft müssen die unterschiedlichen Vorstellungen von Mietern und Vermietern daher von Sachverständigen und Gerichten in Einklang gebracht werden. So ist zum Beispiel zu klären, wie sich ein unüblich kleiner Balkon oder ein Durchgangszimmer auf den Mietpreis auswirkt. In der Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie ist das gesamte Spektrum der baulichen Besonderheiten im Außen- und Innenwohnbereich erfasst. Durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis ist der vorliegende Kommentar für Mietrichter, Rechtsanwälte, Hausverwalter, Immobiliensachverständige und Gutachterausschüsse ein wertvolles Arbeitsmittel. Der Kommentar lässt sich jedoch auch von Mietern und Vermietern direkt anwenden. Mit der Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie wird präzise und nachprüfbar bestimmbar, was bislang weitgehend subjektiver Schätzung unterlag.

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