Workshop zur Haftpflichtversicherung der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen

Von der Kraftfahrthaftpflicht bis zur D&O-Versicherung für Unternehmensleiter gelten für alle Haftpflichtsparten seit dem 1. Januar 2008 neue Regeln. Sie sind von hoher praktischer Bedeutung: Der Versicherungsnehmer kann seinen Anspruch gegen seinen Versicherer nun an den Geschädigten, also etwa seinen Unfallgegner, abtreten. Außerdem kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer nicht mehr verbieten, den Anspruch des Geschädigten anzuerkennen oder zu erfüllen. Hinzu kommt eine neu gefasste Fälligkeitsregelung (§ 106 VVG). Aus diesen Neuerungen ergeben sich zahlreiche derzeit intensiv diskutierte offene Fragen, die Gegenstand des Workshops der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungs-wesen waren. Einen Beitrag zur Klärung dieser Fragen leisten dabei die Vorträge dieses Buches, die neben dem materiellen Recht auch die prozessualen Fragen abdecken und dabei erste Lösungsansätze aufzeigen: - Das Trennungsprinzip: seine Ursprünge und sein Telos (Joachim Felsch) - Bindungswirkung des Haftpflichturteils und prozessuale Besonderheiten im Direktprozess (Marion Harsdorf-Gebhardt) - Die Abtretung des Freistellungsanspruchs (Dr. Theo Langheid) - Das Verhältnis des abgetretenen Anspruchs zum Haftpflichtanspruch (Michael Kneist) - Fälligkeit und Anerkenntnis (Klaus Zumdick)

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