Zähmungskonzept und Staatsstreichplan im Widerstreit von Papen und Schleicher damals und der Forschung heute
Autor: | Haldenwang, Marcel |
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EAN: | 9783638643344 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Geschichte |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 28 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 24.07.2007 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 2,0, Bergische Universität Wuppertal (Universität), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Zeitzeuge Haffner bezeichnet die Zeit der beiden Kabinette von Papens (1. Juni bis 2. Dezember 1932) und von Schleichers (3. Dezember 1932 bis 28 Januar 1933) als ¿seltsames Zwischenspiel¿, als ¿eine Regierung von adeligen Herren, von denen eigentlich niemand wusste, wer sie waren, und sechs Monate eines wilden politischen Husarenritts¿. Dieses Urteil ist wohl bis heute gültig. Was Haffner ¿Liquidierung der Republik¿ nennt, bezeichnet Kolb als ¿Desintegration des politischen Systems¿ , Mommsen als ¿Auflösung des parlamentarischen Systems¿ und Carlebach noch pointierter als ¿Todesweg der Republik¿. In einer anderen Hinsicht divergieren die Wertungen allerdings beträchtlich. Wie bedeutsam die NSDAP geworden war, trat spätestens nach der Reichstagswahl im September 1930 ins öffentliche Bewusstsein und ins Bewusstsein der Machthaber in der Weimarer Republik. Wie den Nationalsozialisten zu begegnen war, dafür gab es verschiedene konkurrierende Konzepte. Für die Zeit der Kabinette von Papens und von Schleichers sind es im wesentlichen zwei, das sog. Zähmungskonzept und der Staatsstreichplan. Darüber besteht kein Zweifel, umstritten ist allerdings, wie die beiden Konzepte den beiden Präsidialkanzlern zuzuordnen sind. Während Kolb von Papen sehr auf den Staatsnotstandsplan festlegt, schreibt Winkler, dass auch Papen eine Kanzlerschaft, d. h. Zähmung, Hitlers nicht ausschloss und Schleicher prinzipiell durchaus auch Staatsnotstandspläne befürwortete. Mommsen sagt hingegen ähnlich wie Kolb, Schleicher habe den Notstandsplänen von vornherein distanziert gegenüber gestanden. Für die Regierung von Papens sei die Staatsstreichdrohung hingegen konstitutiv gewesen, wie es schon Mommsen Kapitelüberschrift ¿Die Regierung der Staatsstreichdrohung¿ bekundet. Schulz formuliert bewusst recht vage, dass die von von Papen postulierte Verfassungsreform ¿nicht ganz zu recht als Pläne Schleichers deklariert¿ worden seien. Diese Kontroverse soll zum Anlass genommen werden, im folgenden die Zeit der Kabinette von Papens und von Schleichers unter der Fragestellung in Augenschein zu nehmen, wo sich jeweils das eine oder das andere Konzept bekundet, d. h., wo Papen und Schleicher Hitler zu zähmen beabsichtigen und wo sie ihn per Staatsstreich von der Macht glauben fernhalten zu müssen.