Zeitdynamische Bezugnahmeklauseln

Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die einen Tarifvertrag in seiner jeweils gültigen Fassung einbeziehen. Bei einem Betriebsübergang stellt sich die Frage, ob der Erwerber an diese zeitliche Dynamik der Klausel gebunden ist oder ob sie fortan nur noch statisch gilt. Tobias Möller analysiert, wie sich das europäische Recht zum Übergang von zeitdynamischen Bezugnahmeklauseln verhält. Dabei setzt er sich kritisch mit den EuGH-Entscheidungen Werhof, Alemo-Herron und Asklepios auseinander. Er gelangt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Betriebsübergangsrichtlinie die Beibehaltung der Dynamik zwingend verlangt und dies nicht zu einer Verletzung von Grundrechten des Erwerbers aus der EMRK oder der Grundrechtecharta führt. Zudem begrenzt die Richtlinie die Möglichkeiten des Erwerbers, zu Lasten des Arbeitnehmers von den Arbeitsbedingungen des im Übergangszeitpunkt aktuellen Tarifvertrags abzuweichen.

Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld; 2013 Erste juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Methodenlehre der Universität Bielefeld; 2017 Promotion; Rechtsreferendariat am Landgericht Bielefeld.

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