Zentrale vs. dezentrale Konzerncompliance.

In der Praxis haftet die Obergesellschaft für Complianceverstöße ihrer Tochtergesellschaften zwar nicht nach deutschem Recht, aber sowohl nach EU-Kartellrecht als auch nach exterritorial angewendetem britischen und amerikanischen Anti-Korruptionsrecht. Obwohl sie im Gesetz so nicht angelegt ist, besteht diese Haftung im Ergebnis selbst in dezentral organisierten Unternehmensgruppen. Die Schadensabwendungspflicht des Vorstands einer Obergesellschaft beinhaltet daher die Pflicht zur Risikoreduzierung durch Änderungen der Unternehmensstruktur oder durch Einrichtung eines zentralen Compliancesystems. Letzteres erweist sich als wirtschaftlich vorzugswürdige Alternative. Die Arbeit belegt, dass alle wesentlichen Elemente eines solchen Compliancesystems im faktischen Aktienkonzern selbst bei maximaler Dezentralisierung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schranken, insbesondere des Konzern- und Datenschutzrechts, gesellschafts- und länderübergreifend zentral implementierbar sind.

Silvester Ibes, CPA (NY), Compliance Officer (Univ.), ist Leiter Bereich Finanzen von Ford of Europe in Köln. Vor seinem Wechsel in die Europazentrale von Ford im Juli 2011 sammelte er im High Potential Programm von KPMG Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung in Düsseldorf und Mailand (2005-2007) bevor er für drei Jahre nach New York wechselte, wo er die Prüfung deutscher Unternehmen in den USA und - nach seiner Rückkehr 2010 - des Konzernabschlusses eines internationalen Handelskonzerns leitete. Aufbauend auf seinem wirtschaftsrechtlichen Studium an der Universität Siegen promovierte er nebenberuflich zur Konzerncompliance. Silvester Ibes wurde von der University of New York als Certified Public Accountant lizensiert und ist zertifizierter Compliance Officer der Universität Augsburg.