Ziele und Erfolg der Neuen Nachbarschaftspolitik am Beispiel der Ukraine

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Region: Russland, Note: 2,0, Universität Trier (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Internationale Beziehungen und Außenpolitik: Die EU als außenpolitischer Akteur, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hausarbeit untersucht die Frage, ob die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) in der Ukraine, gemessen an ihren selbstgesetzten Zielen, bisher als erfolgreich zu betrachten ist. Ziel der Hausarbeit ist es, den Erfolg der ENP vorläufig und exemplarisch zu bewerten. Vorläufig deshalb, weil Strukturprojekte langwierig sind und aufgrund der kurzen Laufzeit der Neuen Nachbarschaftspolitik (seit ca. 2003, effektiv seit der Erweiterung 2004) keine abschließende Bewertung abgegeben werden kann. Exemplarisch deshalb, weil die ENP für die Nachbarstaaten Osteuropas jeweils auf den betreffenden Staat zugeschnittene Aktionspläne kennt, die sich nicht pauschal bewerten lassen. Die Ukraine wurde aufgrund ihrer (geo)strategischen Bedeutung und der Etablierung einer Demokratie Ende 2004 ausgewählt. Aufgrund des Regimewechsels ist sie unter den neuen Nachbarn nach der Erweiterung inzwischen der Staat mit den ausgeprägtesten demokratischen Strukturen. Eines der wichtigsten Ziele der EU, sich mit Demokratien in der Nachbarschaft zu umgeben, ist offensichtlich sehr viel schneller eingetreten als erwartet. Der offensichtliche Erfolg legt eine nähere Betrachtung nahe, wie viel die ENP und die EU als Akteur tatsächlich beigetragen haben, ob und welche Elemente der ENP weiterhin erfolglos bleiben und wie die EU mit der Ukraine nach der Revolution umgeht, ob sie attraktiv ist ohne eine Beitrittsperspektive zu bieten. Die Hausarbeit kann nicht detailliert auf alle Staaten der Neuen Nachbarschaftspolitik eingehen, so dass sie es bei einem Fallbeispiel belassen muss. Die Ergebnisse können daher auch keine Bewertungen über den Erfolg der Europäischen Nachbarschaftspolitik in anderen Staaten abgeben. Eine abschließende Bewertung kann ebenfalls nicht möglich sein, auch im Falle der (demokratisch gestärkten) Ukraine nicht, da die ENP nicht abgeschlossen ist. Eine weitere Grenze ist die der Legitimation des Eingriffes der EU in die Souveränität eines anderen Staates, die es hier nicht zu bewerten gilt, sondern allenfalls zu problematisieren.

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