Ziele und Instrumente des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Umweltwissenschaften, Note: 2,0, Hochschule Merseburg, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Heute sind in Deutschland nur noch rd. 370 Deponien für Siedlungsabfälle vorhanden. Das stetig wachsende Umweltbewusstsein der Bevölkerung führte zum Widerstand zahlreicher Bürger gegen die Einrichtung von Deponien oder Müllverbrennungsanlagen in ihrer Nachbarschaft. Dies führte dazu das sich die Genehmigungsverfahren für Neuanlagen auf Grund zahlreicher Einsprüche und Gerichtsverfahren dramatisch verlängerten. Bei einigen neuen Standorten regte sich solch massiver Widerstand, das sie politisch nicht durchsetzbar waren. Daraus resultierten zumindest regionale Entsorgungsengpässe, da häufig keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden waren. Dieser nahezu eingetretene Entsorgungsnotstand führte zu der Forderung, die Abfallmengen drastisch zu reduzieren um damit die Probleme der Abfallbeseitigung zumindest zu mildern. Auf Grundlage dieser Forderung wurde 1986 das neue Abfallgesetz geschaffen. Dieses Gesetz führte den Vorrang für die Vermeidung und für die Verwertung von Abfällen vor ihrer Beseitigung ein und schuf damit einen ersten Ansatz zu einer Neuorientierung. Den Ausschlag für eine neue Gesetzesinitiative gab die Welt-Umweltkonferenz von Rio de Janeiro 1992, bei der insbesondere der Gedanke der Nachhaltigkeit und die Forderung nach einem nachhaltigen Wirtschaften insbesondere der Industrieländer in den Vordergrund gerückt war. Prof. Klaus Töpfer, der damalige deutsche Umweltminister, formulierte als neues Ziel der Abfallwirtschaft die Ressourcenschonung und prägte dazu den Begriff Kreislaufwirtschaft. 1994 wurde das neue Gesetz mit dem Namen 'Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz' verkündet und trat mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren 1996 in Kraft. § 1 des Gesetzes definiert als Zweck 'die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen', und, da dies nicht sofort erreichbar ist, daneben 'die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen'.1 Die übergeordneten Grundsätze sollen dabei helfen dieses Ziel zu erreichen. Grundsätze sind, dass Abfälle 'in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen (energetische Verwertung)' (KrW-/AbfG §4 Satz 1). Folgend an diese Einleitung wird nun näher auf die einzelnen Ziele und Instrumente dieses Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) eingegangen. 1 Vgl. http://www.bmu.de/files/entwickulng_abfallrecht.pdf , S. 2 ff.

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