Zielkonflikte zwischen Handels- und Steuerbilanzpolitik

Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung: In dieser Arbeit werden die Zielkonflikte zwischen Handels- und Steuerbilanzpolitik behandelt. Bereits in der Einleitung möchte ich kurz und allgemein auf die Themen Bilanzadressaten sowie Ziele und Zwecke der Bilanzpolitik eingehen. Als erstes werden danach die Ziele der Handels- und Steuerbilanzpolitik vertiefend besprochen und danach die Steuerbilanz als abgeleitete Handelsbilanz betrachtet. Nach dem einiges zu jahresabschlusspolitischen Maßnahmen bei ausgewählten Subzielen besprochen wurde, wird der Autor die Zielkonflikte bilanzpolitischer Aktivitäten behandeln. Es werden einige Begriffe geklärt, sowie die Einordnung in die Bilanzen besprochen. Am Schluss der Arbeit wird der Autor eine kurze Zusammenfassung sowie einen Ausblick geben. Seit einigen Jahren scheint sich die Richtung der Jahresabschlusspolitik dergestalt geändert zu haben, dass anstelle der Bildung stiller Reserven die „Verschönerung“ der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Vordergrund des Interesses steht. „Die Bilanzpolitik (synonym: Jahresabschlusspolitik) ist Teil der Unternehmenspolitik und beinhaltet die unter dem Blickwinkel der (übergeordneten) Unternehmensziele strukturierte Gesamtheit von Maßnahmen zur Gestaltung des Jahresabschlusses unter Wahrung des vorgegebenen rechtlichen Rahmens“. Somit gehören zur Bilanzpolitik auch alle legalen bilanzpolitischen Maßnahmen die getroffen werden, um die Bilanz so zu gestalten, das die Bilanzadressaten in ihrem Verhalten und Urteil positiv beeinflusst werden. Insofern ist die Bilanzpolitik stark zweckorientiert, denn Art, Umfang und Inhalt der Bilanzpolitik sind stets abhängig von den Zielsetzungen, die der Bilanzierende verfolgt. Als Bilanzadressaten können dabei genannt werden: der Fiskus, als Empfänger der Steuerbilanz. die Eigenkapitalgeber (insbesondere bei Kapitalgesellschaften) und ihr Verhalten (u. a. Ausschüttungspolitik, Eigenkapitalbeschaffungspolitik). die interessierte Öffentlichkeit (Publizitätspolitik). die Unternehmensleitung selbst. die Aufsichtsorgane (Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsrat). die Fremdkapitalgeber (Gläubiger, insbes. Kreditinstitute). die verbundenen Unternehmen (z.B. Beteiligungsunternehmen). Für alle ist die Bilanz Instrument zur Erfüllung bestimmter Ziele. Die Kenntnis der Ziele und Zwecke der Bilanzierung erklärt die Bedeutung von Bilanzierungsnormen und die bei der Anwendung bestehenden Absichten sowie die dabei ggf. auftretenden Konflikte. Das [...]

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