Zu Personalverwaltung und Personalentgelt

Akademische Arbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, , Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird auf die Themen Personalsachbearbeitung mithilfe einer Personalakte, das Personalentgelt, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und die rechtliche Standardisierung von Arbeitsverhältnissen durch Tarifverträge sowie die Personalabrechnung eingegangen. Die Personalakte ist entsprechend dem § 106 BBG (Bundesbeamtengesetz) ein juristisch klar definierter Begriff, welcher den Inhalt der Personalakte definiert und folgende Punkte beinhaltet: die Sammlung von Urkunden und sonstigen Schriftstücken (einschließlich Fotos, Briefen, Tabellen und handschriftlichen Notizen), die persönliche und dienstliche Verhältnisse betrifft, die in engem sachlogischen Verhältnis zum Dienstverhältnis steht, die in beliebiger Form gespeichert sein kann (beispielsweise in klassischer Papierform oder in digitaler oder elektronischer Form über einen PC), die an beliebigen Orten auch verteilt geführt werden darf, die aber dem Mitarbeiter auf Wunsch völlig transparent und einsichtig zu machen ist (siehe hierzu auch die gesetzliche Rechtsgrundlage für Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer aus § 83Abs.1 Satz 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) zur uneingeschränkten Einsichtnahme ihrer eigenen Personalakte) und dem § 107 BBG, welcher die Zugangsberechtigung zur Personalakte klärt. Denn nicht jede Person innerhalb einer Behörde bzw. Betriebs darf sich aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Zugang zu den sensiblen Personaldaten verschaffen.

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